Kosten

Ich führe eine Privatpraxis. Was bedeutet das nun für gesetzlich und privat Versicherte, Beihilfeberechtigte sowie für die Selbstzahler?

 

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe übernommen. Die einzelnen Versicherungen handhaben dies im Detail unterschiedlich. Bitte klären Sie die Kostenübernahme der Diagnostik bzw. Probatorik sowie der anschließenden Psychotherapie mit Ihrer Krankenkasse am besten vor dem Erstgespräch und lassen Sie sich die entsprechenden Antragsformulare schnellstmöglich zusenden. Beachten Sie, dass je nach Versicherungsabschluss bei Ihrer privaten Krankenkasse Zuzahlungen anfallen können. Das Honorar richtet sich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) üblichen Sätzen.


Selbstzahler

Falls Sie die Psychotherapie selbst bezahlen, entsteht ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Klient:In und mir als Psychotherapeutin, während alle weiteren Formalitäten entfallen. Es gelten keine bürokratischen Einschränkungen, es werden keine verwaltungstechnischen Informationen oder Diagnosen weitergegeben, wenn sie zum Beispiel die Sitzungen ohne das Wissen Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten. Wir definieren gemeinsam die Inhalte Ihrer Therapie und vereinbaren eine zeitliche Planung.  Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachem Regelsteigerungssatz.

 


Gesetzlich Versicherte

Da es sich bei mir um eine Privatpraxis handelt, kann ich die Behandlung nicht über Ihre Versichertenkarte und die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. 

 

Die Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, biete ich nicht an.